Rechtshinweise

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

   

§ 1 Allgemeines 


1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Einzelfirma Lefena-Guitars und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

 

2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Lefena-Guitars erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.

 

3. Die Firma Lefena-Guitars behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Lefena-Guitars sind ausgeschlossen.

 

 

 

§ 2 Lieferung

 

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma Lefena-Guitars einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist

 

2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.  

 

3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

 

4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

 

5. Schadensersatzansprüche gegen die Firma Lefena-Guitars wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

 

§ 3 Rückgaberecht

 


1. Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.

 

 2. Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Waren nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.

 

3. Für Waren die im Rahmen einer Auktion versteigert wurden, besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht.  

 

4. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden.  

 

5. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

 

6. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Lefena-Guitars zurückgeschickt werden. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist . Im übrigen kann der Wertersatz vermieden werden, indem der Kunde die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.  

 

7. Das Rücknahmeverlangen muss vorher in Textform per Brief, Fax oder Email erfolgen. Die Firma Lefena-Guitars entscheidet dann über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Art und die Übernahme der Kosten der Rücksendung. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:Lefena-Guitars, Andreas Pietzsch, Dorfbachstraße 12, 88682 Salem, Deutschland

 

 

 

§ 4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

 

1. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Waren ein Jahr und für gebrauchte Waren sechs Monate ab Gefahrenübergang. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder die Anmeldung des Garantieanspruches.

 

2. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Lefena-Guitars nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.  

 

3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.  

 

4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß § 2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.  

 

5. Der Anmeldung des Garantieanspruchs muss vorher in Textform per Brief, Fax oder Email erfolgen. Die Firma Lefena-Guitars entscheidet dann über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Art und die Übernahme der Kosten der Rücksendung. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, in entsprechender Verpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma Lefena-Guitars zurückgeschickt werden. Die Rücksendung der Ware oder das Anmelden des Garantieanspruchs hat zu erfolgen an:Lefena-Guitars, Andreas Pietzsch, Dorfbachstraße 12, 88682 Salem, Deutschland  

 

6. Liegt ein von der Firma Lefena-Guitars zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma Lefena-Guitars nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.Die Firma Lefena-Guitars behebt den Mangel auf eigene Kosten in ihrer Firma. Die Rücksendung der Ware muss frei an die Firma Lefena-Guitars erfolgen. Es bleibt der Firma Lefena-Guitars aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden nähergelegenen Fachmann, ausführen lässt.Ist die Firma Lefena-Guitars zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma Lefena-Guitars zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.  

 

7. Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma Lefena-Guitars oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

 

8. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.  

 

 

9. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.§ 5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen1. Die Rechnungen der Firma § 6 Eigentumsvorbehalte1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma. 

 

 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.  

 

2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Dieses gilt auch für Klagen der Firma § 7 SchlussbestimmungSollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Lefena-Guitars sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

 

3. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach $ 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen.Falls der Firma Lefena-Guitars ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Lefena-Guitars berechtigt, diesen geltend zu machen.Lefena-Guitars. Bei Verträgen mit Verbrauchern, § 13 BGB, behält sich die Firma Lefena-Guitars das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.  

 

4.Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Lefena-Guitars gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Lefena-Guitars und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Lefena-Guitars ab. Die Firma Lefena-Guitars nimmt diese Abtretung an.Lefena-Guitars bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Überlingen.

 

5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Lefena-Guitars ist Überlingen.